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icefreak
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Betreff des Beitrags: Fragen zu Fotos auf dem BT Verfasst: Do 11. Nov 2010, 22:09 |
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Registriert: Fr 24. Okt 2008, 12:02 Beiträge: 2347 Wohnort: wildes Belgistan
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_________________ Gruß
Anne
Mit dem Ohr der Menschheit ist es so beschaffen, dass es den Knall zu verschlafen scheint und erst durch das Echo zu erwachen pflegt.
Zuletzt geändert von icefreak am Do 11. Nov 2010, 23:05, insgesamt 1-mal geändert.
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icefreak
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Betreff des Beitrags: Re: Re: Verfasst: Do 11. Nov 2010, 23:03 |
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Registriert: Fr 24. Okt 2008, 12:02 Beiträge: 2347 Wohnort: wildes Belgistan
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_________________ Gruß
Anne
Mit dem Ohr der Menschheit ist es so beschaffen, dass es den Knall zu verschlafen scheint und erst durch das Echo zu erwachen pflegt.
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Saida
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 09:07 |
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Site Admin |
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Registriert: Sa 21. Jul 2007, 18:17 Beiträge: 1635
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_________________ "Eine Nation, die ihre Vergangenheit nicht kennt, hat keine Zukunft" Winston Churchill
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icefreak
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 09:18 |
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Registriert: Fr 24. Okt 2008, 12:02 Beiträge: 2347 Wohnort: wildes Belgistan
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neinnein, so ist es auch nicht gemeint. ich frage daher, weil es bei distanzveranstaltungen bewusst fälle gab, wo menschen + pferd nicht fotografiert werden wollten und auch nicht (besser gesagt erst recht nicht!) der kommerziellen nutzung ihrer fotos zugestimmt haben.
gearde bei so einem anlass wir dem BT werdne ja nicht nur fotos "im ring" sondern auch am rande der veranstaltung gemacht. hier ist die frage, wie die fotografen rechtl. abgesichert sind bzw. ob der pferdehalter nach seiner zustimmung zur kommerziellen ! (darauf liegt die betonung) nutzung gefragt wurde. denn immerhin dürfte mir als "privater fotograf" die veröffentlichung von fotos, welche pferde im fremden besitz bzw. personen zeigen, verboten werden (egal bei wlechem anlass)!
berichterstattung, mediale verbreitung durch den veranstalter (z.b. VFZB homepage) usw. ist das eine. kommerzielle nutzung durch fotografen das andere ...
_________________ Gruß
Anne
Mit dem Ohr der Menschheit ist es so beschaffen, dass es den Knall zu verschlafen scheint und erst durch das Echo zu erwachen pflegt.
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Saida
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 10:44 |
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Site Admin |
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Registriert: Sa 21. Jul 2007, 18:17 Beiträge: 1635
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Wie es aktuell um die Rechte der Fotografen steht kann ich nicht sagen. Mir persönlich ist es passiert, dass mich eines Tages eine Bekannte darauf aufmerksam machte, dass ein Bild von mir mit Pferd auf einem Buchtitel erschienen ist. Es war ein Bild eines Profifotografen. Ich war schon überrascht, dass ich noch nicht mal informiert werden musste. Mein Anwalt sagte mir damals, vor ca 10 Jahren, dass die Rechte des Bildes allein beim Fotografen liegen würden, da ich nicht ausreichend berühmt sei, nur Prominente hätten diesbezüglich einen rechtlichen Schutz!
_________________ "Eine Nation, die ihre Vergangenheit nicht kennt, hat keine Zukunft" Winston Churchill
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John Wayne
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 10:50 |
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ModeratorIN |
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Registriert: Do 9. Aug 2007, 09:41 Beiträge: 3122 Wohnort: Pfalz
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Farah-Diba
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 11:56 |
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Registriert: Mo 20. Aug 2007, 12:29 Beiträge: 597
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Das Recht am eigenen Bild ist eine grundrechtlich geschützte Materie. Es ist Ausfluss des Persönlichkeitsrechts (Art. 1 und 2 GG) und ist durch den Gesetzgeber seit kurzem im Kunsturhebergesetz festgelegt. Nach § 22 Abs. 1 KUG erstreckt sich der Schutz zwar nicht auf das Herstellen eines solchen Fotos, jedoch auf die Veröffentlichung. Grundsätzlich ist nur dann eine Veröffentlichung erlaubt, wenn die abgebildete Person dieser zugestimmt hat. Jedoch gibt es hierzu zahlreiche Ausnahmen. Einschränkungen ergeben sich für Personen des öffentlichen Lebens und dann, wenn die fotografierte Person in der Öffentlichkeit mit anderen Personen zusammen abgebildet wird. In diesen Fällen sind Veröffentlichungen grundsätzlich erlaubt. Zur Abbildung von Personen gilt: Dies gilt somit auch für die meisten Sportveranstaltungen. Die dort abgebildeten Personen, die sich in einer Menge mit anderen Personen zusammen befinden, können grundsätzlich keine Einwände gegen die Veröffentlichungen von Fotos erheben. Als Beispiel mag dafür ein Marathonlauf dienen, bei dem auf dem Startfoto eine einzelne Person mit vielen anderen Personen abgebildet ist. Diese einzelne Person kann grundsätzlich nicht einwenden, dass ihr Persönlichkeitsrecht gegen eine Veröffentlichung des Bildes spricht, weil eben durch das Foto der Gesamtcharakter der Veranstaltung wiedergegeben wird. Hier steht dem Recht auf Bildnisschutz das Recht der Öffentlichkeit auf Berichterstattung entgegen. Auch in Fällen, in denen Fotografien von Personen lediglich als Beiwerk zu Landschaftsaufnahmen aufgenommen werden, besteht kein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Gleichzeitig könnte man auch eine konkludente oder auch in zahlreichen Fällen ausdrückliche Einwilligung darin sehen, sich für eine Sportveranstaltung anzumelden und entsprechend innerhalb der Teilnahmebedingungen auch ein Einverständnis zu erklären, dass Fotografien gefertigt und auch veröffentlicht werden dürfen. Dies ist bei den meisten Sportveranstaltungen auch so geregelt. zum fotografieren von Tieren, die Im deutschen recht als "Sache" behandelt werden: Die Anfertigung von Fotografien fremder Gegenstände und deren nichtgewerbliche Veröffentlichung wird als grundsätzlich zulässig angesehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25. Februar 2003, 15 U 138/02; Prinz – Peters, Medienrecht, Rdnr. 886 bis 889; ferner Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rdnr. 21.31 ff., 21.31). Dies gilt somit zunächst auch für Tierfotos. Die aktuelle Rechtsprechung geht weiter davon aus, dass es prinzipiell kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, dass also auch die gewerbliche Verwertung der Bilder zulässig ist. Grundlage hierfür ist die „Friesenhaus-Entscheidung“ des BGH (GRUR 1990, 390). Der Leitlinie des BGH folgend, entschied am 18.02.2010 das OLG Brandenburg in diesem Sinne in drei Urteilen (5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09) – allerdings sind diese aufgrund der Revisionszulassung zum BGH noch nicht endgültig rechtskräftig. Allein das Eigentum an einer Sache gibt somit noch kein Recht, eine Ablichtung und eine spätere Verwertung der Fotos zu verbieten. Das OLG Köln (aaO.) begründet dies damit, dass [...]im Grunde nahezu jede Anfertigung von Fotografien unmöglich [wäre]. Denn irgendetwas in fremdem Eigentum wird sich auf fast jedem Bild finden. Auch das OLG Brandenburg argumentiert ähnlich und führt in seiner Pressemitteilung aus: Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich. Wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen dagegen treffen, dass es gesehen werde. Diese Entscheidungen sind aufgrund der Nähe zur Praxis vor allem von Fotografen zu begrüßen. Grundsätzlich bedarf es daher keiner Zustimmung des Eigentümers. Wie immer heißt es jedoch: die Ausnahme bestätigt die Regel. Zusätzlich dazu, sind diese "Sachen" im konkreten Fall Hauptbestandteil einer öffentlichen veranstaltung. Achtung!: Anders verhält es sich auf Messen, dort ist eine Akkreditierung erforderlich! Linktipp: http://www.fotorecht.de/publikationen/tierfotos-pp.html
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Rizala
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 12:01 |
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Registriert: Fr 11. Jul 2008, 19:54 Beiträge: 65
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Also so einfach, wie es Dein Anwalt formulierte, Bettina, ist es wohl nicht. Der hatte wohl wenig Lust auf Auseinandersetzung, weil so ein Fall wenig einbringt (für den Anwalt) Es gibt ja auch ein Persönlichkeitsrecht. (Völlig egal wie berühmt man ist oder nicht und überhaupt, wie definiert sich denn "Berühmtheit? Daran, wie oft man, statistisch gesehen, in den Klaschspalten auftaucht?) Und es ist durchaus korrekt, wenn Anne einen Unterschied macht zwischen kommerzieller Nutzung und journalistischer Berichterstattung. Das ist eine riesige Grauzone. Ich habe bei meinen Dreharbeiten (Dokumentarfilme) sehr häufig um Erlaubnis gefragt und/oder Drehgenehmigungen einholen müssen, wenn Leute, auch Privatpersonen, vor die Kamera kamen. Ich denke, es wäre juristisch korrekter gewesen, wenn Farah Diba VOR dem BT eine generelle Erlaubnis zur (kommerziellen) Ablichtung der Teilnehmer eingeholt hätte, z.B. via Vfzb-Seite. Denn in der Regel haben sich wohl die meisten Leute angemeldet. Was spricht dagegen, im Anmeldeformular einen entsprechenden Passus einzubauen. Ich vermute mal, wenn jemand sein Konterfei partout nicht im Internet sehen will bei Farah Diba, dann muß sie es rausnehmen. VG Mascha
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Rizala
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 12:02 |
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Registriert: Fr 11. Jul 2008, 19:54 Beiträge: 65
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Jetzt hat sich meine Antwort zwar noch nicht erledigt, aber mit Farah Dibas überkreuzt
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Rashidia
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 12:05 |
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Registriert: Mi 18. Jul 2007, 11:33 Beiträge: 2445 Wohnort: Pfälzer Wald
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Wenn zB Farah Diba Fotos auf dessen privater Anlage macht, muss man einen Model-Release-Vertrag unterschreiben, dass sie die Bilder kommerziell nutzen darf. Nur dann kann sie sie benutzen u. man bekommt sie ausgehändigt. Bei einer Veranstaltung ist ja bekannt/ bzw bekommt man mit, dass Profi-Fotografen anwesend sind. Da muss einem klar sein, dass Fotos u. Filme gemacht werden. Teilweise sind wir sogar gefragt worden, ob Fotos von uns gemacht werden dürfen. Wenn man nicht fotografiert werden will sollte man m.M. hingehen u. das sagen.
Auf dem BT 2009 wollte ein kommerzieller Filmproduzent filmen u. den Film dann auch vermarkten. Das hat der VFZB dann nicht erlaubt, da es einzelnen Personen auf dem Film evt nicht recht wäre u. es Ärger hätte geben können. Das fand die Firma recht kleinlich, sonst wär das nie ein Problem, da würden solche Veranstaltungen immer gefilmt u. der Film verkauft, ohne jeden Einzelnen darauf zu fragen...
Als Bilder von unseren Pferden in einem Buch veröffentlicht werden sollten, bekam ich diesbezüglich eine Mail mit der Anfrage der Autorin. Und später ein Exemplar dieses Buches. Das fand ich dann doch sehr nett!
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Farah-Diba
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 12:09 |
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Registriert: Mo 20. Aug 2007, 12:29 Beiträge: 597
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Farah-Diba
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 12:15 |
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Registriert: Mo 20. Aug 2007, 12:29 Beiträge: 597
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Feuerpferd
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 12:19 |
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Registriert: Di 21. Aug 2007, 13:54 Beiträge: 1115
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Rashidia
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 12:27 |
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Registriert: Mi 18. Jul 2007, 11:33 Beiträge: 2445 Wohnort: Pfälzer Wald
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Zuletzt geändert von Rashidia am Fr 12. Nov 2010, 12:28, insgesamt 1-mal geändert.
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icefreak
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 12:27 |
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Registriert: Fr 24. Okt 2008, 12:02 Beiträge: 2347 Wohnort: wildes Belgistan
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_________________ Gruß
Anne
Mit dem Ohr der Menschheit ist es so beschaffen, dass es den Knall zu verschlafen scheint und erst durch das Echo zu erwachen pflegt.
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Rashidia
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 12:37 |
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Registriert: Mi 18. Jul 2007, 11:33 Beiträge: 2445 Wohnort: Pfälzer Wald
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Farah-Diba
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 12:39 |
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Feuerpferd
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Betreff des Beitrags: Re: Berbertreffen 2010 Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 12:48 |
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Registriert: Di 21. Aug 2007, 13:54 Beiträge: 1115
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