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John Wayne
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Mo 30. Mai 2011, 15:15 |
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| ModeratorIN |
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Registriert: Do 9. Aug 2007, 09:41 Beiträge: 3122 Wohnort: Pfalz
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v.BW
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Mo 30. Mai 2011, 16:06 |
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Registriert: Mo 14. Sep 2009, 09:00 Beiträge: 144
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Wenn PHADI tatsächlich aus Marokko eingeführt wurde, müsste er eigentlich eine Zuchtbescheinigung ( "Certificat D´Origine´" ) vom
Zuchtverband: "STUD BOOK MAROCAIN DES CHEVAUX BARBE et ARABE-BARBE" mit dem Eintrag
Name (nom) : PHADI (ARBE) Rasse (Breed-Race): Arabe-Barbe Stud Book Marocain du Barbe: Section AB
haben.
Damit ist die Rassenzugehörigkeit festgelegt.
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TiBi
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Mo 30. Mai 2011, 20:20 |
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| Technik |
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Registriert: Mo 7. Jan 2008, 15:49 Beiträge: 2057 Wohnort: RLP, Eifel
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Ja, aber wenn er - oder irgendein anderer AB - nun beim VFZB eingetragen wird, ist es dann auch das gemeinsame VFZB-Stutbuch für BERBER und ARABERBERBER? Oder ein separates Zuchtbuch der Rasse AraberBerber? Ich frage mich das nun wirklich - mir war diese Problematik/Ausnahmeregelung vorher nicht so bewußt. Wenn es eine gute Begründung dafür gibt, dass es hier in D eine Zuchtbuch-/Rassetrennung gibt, dann bitte her damit In den Ursprungsländern und den anderen Ländern wie F ist es nur EIN Zuchtbuch, EINE Rasse mit eben 2 Sektionen... @JWayne: ja klar die Nachzucht bzw. die ABs, die unter die jeweilige Prozentgrenze fallen und damit wieder als Berber gelten... Aber zwischen 2 verschiedenen Rassen dürfte das doch schwieriger sein - Rasseumtragung? Ist das wirr... 
_________________ Youth is a gift of nature but age is a work of art!
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Saida
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Di 31. Mai 2011, 07:03 |
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| Site Admin |
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Registriert: Sa 21. Jul 2007, 18:17 Beiträge: 1635
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Da möchte ich Tinas Frage nach der Begründung noch die Frage hinzufügen, ob es denn mit den anderen zumindest europäischen Zuchtverbänden abgeklärt ist, ob diese im Falle eines Verkaufes nach z. B. F oder in die Ch einen Araber-Berber aus dem Zuchtbuch Araber-Berber wieder in ihr Zuchtbuch Berber eintragen können? Bettina
_________________ "Eine Nation, die ihre Vergangenheit nicht kennt, hat keine Zukunft" Winston Churchill
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icefreak
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Di 31. Mai 2011, 09:12 |
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Registriert: Fr 24. Okt 2008, 12:02 Beiträge: 2347 Wohnort: wildes Belgistan
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genau dieses problem "der umtragung" sehe ich bei doppelten eintragungen in Europa - z.b. in D und FR. Nach nachfrage an C. Martin wurde mir versichert, dass pferd in FR in Studbook Barbe eingetragen wird, sektion AB mit 50% ox (also so wie die eintragung in Maroc). Diese Eintragung in FR fand auch die zuständige Dame beim ZSAA schlüssig und für eine Eintragung beim ZSAA als korrekte voraussetzung, da es stimmig zur Eigeneintragung ist.
_________________ Gruß
Anne
Mit dem Ohr der Menschheit ist es so beschaffen, dass es den Knall zu verschlafen scheint und erst durch das Echo zu erwachen pflegt.
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icefreak
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Di 31. Mai 2011, 10:13 |
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Registriert: Fr 24. Okt 2008, 12:02 Beiträge: 2347 Wohnort: wildes Belgistan
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_________________ Gruß
Anne
Mit dem Ohr der Menschheit ist es so beschaffen, dass es den Knall zu verschlafen scheint und erst durch das Echo zu erwachen pflegt.
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Esprit
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Di 31. Mai 2011, 13:59 |
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| ModeratorIN |
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Registriert: Mi 25. Jul 2007, 11:20 Beiträge: 2398
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_________________ Das Besteigen der Pferde, das Loskoppeln der Windhunde befreien Dich von den Würmern im Kopfe (Arabisches Sprichwort)
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Macina
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Fr 3. Jun 2011, 08:36 |
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Registriert: Di 17. Jul 2007, 21:07 Beiträge: 998 Wohnort: bei Stuttgart
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Esprit
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Fr 3. Jun 2011, 09:33 |
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| ModeratorIN |
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Registriert: Mi 25. Jul 2007, 11:20 Beiträge: 2398
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v.BW
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Fr 3. Jun 2011, 11:26 |
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Registriert: Mo 14. Sep 2009, 09:00 Beiträge: 144
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Bei einigen Pferderassen hart man sich auf 1,56% geeinigt, d.h. bis zur 6. Vorfahrensgeneration muss Reinzucht vorhanden sein.
Nach meiner Info gibt es hierzu bei Berberpferden noch keine eindeutig verbindliche Vorgabe.
Aus genetischer Sicht ist allgemein zu beachten, dass zum Beispiel ein AV Anteil von 6,25% nicht bedeutet, dass das betreffende Pferde nun genau 6,25% Prozent seiner Erbanlagen vom AV hat. Dies ist nur ein statistischer Durchschnittswert für eine unendlich große Population. Ein Nachkomme erhält zwar jeweils 50% seiner Erbanlagen von Vater und von der Mutter. In der nachfolgenden Generation wird aber wieder eine Stichprobe aus 50% der Erbanlagen von Vater und Mutter weitergegeben. So kann ein Pferd mit 6,25% AV Anteil im Einzelfall durchaus weit mehr AV eigene Erbanlagen im Vergleich zum Beispiel zu einem Pferd mit 25% AV Anteil haben. Auf der Tagung in EL JADIDA, die wir letztes Jahr besucht haben, wurden erste genetische Marker diskutiert (gilt auch für andere Rassen) die man zur Objektivierung (in Ergänzung zum Beispiel zu einer Exterieurbeurteilung) hier einsetzen könnte. Interessant war auch, dass die Exterieurbeurteilung für die Sektion: reingezogene Berberpferde und für die Sektion AB: Araber-Berberpferde stets getrennt durchgeführt wurden.
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TiBi
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Fr 3. Jun 2011, 12:32 |
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| Technik |
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Registriert: Mo 7. Jan 2008, 15:49 Beiträge: 2057 Wohnort: RLP, Eifel
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Esprit
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Fr 3. Jun 2011, 13:21 |
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| ModeratorIN |
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Registriert: Mi 25. Jul 2007, 11:20 Beiträge: 2398
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Macina
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Fr 3. Jun 2011, 14:23 |
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Registriert: Di 17. Jul 2007, 21:07 Beiträge: 998 Wohnort: bei Stuttgart
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icefreak
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Fr 3. Jun 2011, 23:15 |
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Registriert: Fr 24. Okt 2008, 12:02 Beiträge: 2347 Wohnort: wildes Belgistan
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_________________ Gruß
Anne
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Saida
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Sa 4. Jun 2011, 07:21 |
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| Site Admin |
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Registriert: Sa 21. Jul 2007, 18:17 Beiträge: 1635
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@Macina Ich glaube hier liegst Du falsch. Du tust unrecht hier das Rheinische Pferdstammbuch oder den BzRP zu beschuldigen. Auch im Rheinischen Pferdestammbuch gilt die Bezeichnung „Araber-Berber“ und nicht „Berber mit Blutanteil“
Es geht hier nicht um Pferde des Rheinischen Pferdestammbuches sondern es geht grundsätzlich um Araber-Berber, die aus einem fremden (hier marokkanischen) Zuchtbuch für Berberpferde ganz offensichtlich in einem Zuchtbuch für Araber-Berber beim VFZB eingetragen werden.
Wie ich verstehe, findet icefreak diese Vorgehensweise fraglich, insbesondere wenn es darum geht, Nachzucht aus dem Zuchtbuch für Araber-Berber des VFZB wieder in ein fremdes Zuchtbuch für Berberpferde einzutragen.
Ist das richtig, icefreak?
Deshalb lasst hier bitte das Rheinische Pferdestammbuch und den BzRP aus dem Spiel.
Grüße Bettina
_________________ "Eine Nation, die ihre Vergangenheit nicht kennt, hat keine Zukunft" Winston Churchill
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icefreak
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Sa 4. Jun 2011, 08:41 |
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Registriert: Fr 24. Okt 2008, 12:02 Beiträge: 2347 Wohnort: wildes Belgistan
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ja bettina, wie ich schon in meinem beitrag geschrieben habe, geht es mir um die eintragung gleichwertig mit der original-eintragung. da ist mir ersteinmal die regelung im rheinischen egal, da für mich die MAROC sowie FR ZBOs wesentlich im vordergrund stehen.
_________________ Gruß
Anne
Mit dem Ohr der Menschheit ist es so beschaffen, dass es den Knall zu verschlafen scheint und erst durch das Echo zu erwachen pflegt.
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luriza
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Sa 4. Jun 2011, 09:17 |
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Registriert: So 23. Mär 2008, 18:57 Beiträge: 588 Wohnort: Rodersdorf
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Ihr Lieben,
mir gefällt der Ton, der hier wiedermal entsteht ganz und gar nicht.
Es geht hier um Fragen der Zuchtbucheintragung, die natürlich einerseits für den einzelnen Fall, also den Hengst von Icefreak und die geplanten Bedeckungen erheblich sind, andererseits ist es aber durchaus auch nicht falsch, wenn sogar wir "nicht-gross-Züchter" das auch verstehen.
Es sind rein sachliche, berechtigte Fragen - und hier entsteht schon wieder ein Gehacke..
Freunde das k.... mich an.
Genau dazu ist ein Forum meiner Ansicht nach eben auch da - nicht nur um süsse Fohlenbilder einzustellen, die sind natürlich auch toll, aber eben.
Wenn jemand keine oder nur ausweichende Antworten auf klare Fragen geben kann - ich arbeite selbst in einem Betrieb, wo das Reglement, die ... Ordnung etc. im Vordergrund steht - und dann erst noch "schwarze Peter"- Karten verteilt, dann kommt mir die Galle hoch.
Wir sind durchaus fähig, auch etwas komplexe Sachverhalte zu verstehen, wenn man sie uns darlegt....
Sorry, das musste ich jetzt einfach loswerden.
Liebe Grüsse
Luriza
_________________ Berühre nie ein Herz, wenn Du es nicht hüten kannst.
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Saida
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Betreff des Beitrags: Re: Eintragung Pferd aus Importland Verfasst: Sa 4. Jun 2011, 13:21 |
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| Site Admin |
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Registriert: Sa 21. Jul 2007, 18:17 Beiträge: 1635
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@icefreak
Da Du ein begründetes Interesse für die Zucht und die Zuchtregeln zeigst, ist es uns wichtig, hier die Regeln des Rheinischen Pferdestammbuches darzulegen:
Im Rheinischen Pferdestammbuch werden die Pferde, die die Bezeichnung Araber-Berber tragen im Zuchtbuch für Berberpferde eingetragen.
Die Zuchtbuchzugehörigkeit eines Pferdes wie Phadi wird im Rheinischen Pferdestammbuch berücksichtigt. Araber-Berber werden nicht aus ihrem Ursprungszuchtbuch ausgetragen.
Um dies wirklich deutlich zu machen, hat der BzRP entsprechend der Vorgehensweise in den Ursprungsländern die Initiative ergriffen die Zuchtbuchzugehörigkeit in den Abstammungsnachweisen des Rheinischen Pferdestammbuches für Berberpferde und Araber-Berber aufzuführen.
Mehr hier :
Die Zugehörigkeit zum Zuchtbuch wird in der Zuchtbuchregelung der OMCB festgelegt:
ARTICLE 3 : Seuls sont admis à porter l’appellation barbe ou arabe – barbe, les chevaux inscrits au Stud- book barbe ou inscrits à un stud-book étranger du cheval barbe officiellement reconnu.
Übersetzung: Artikel 3: Es dürfen nur diejenigen Pferde die Bezeichnung Berber oder Araber-Berber tragen, die im Zuchtbuch für Berberpferde oder in ein offiziell anerkanntes ausländisches Zuchtbuch für Berberpferde eingetragen sind.
Um die deutsche Gesetzgebung, die Andrea oben zitiert, zu verdeutlichen: Tierzuchtorganisationsverordnung – TierZOV §3 Artikel 5
[…] Führt eine Züchtervereinigung mehrere Zuchtprogramme durch oder werden von ihr Zuchttiere mehrerer Rassen oder Zuchtrichtungen betreut, so hat sie für jede dieser Rassen und Zuchtrichtungen ein eigenes Zuchtbuch zu führen. [...]
Dieser Passus betrifft ausschließlich die heimischen Rassen (nicht nur Pferde sondern auch Rinder, Schweine usw.), nicht jedoch fremde Rassen, für die schon ein Ursprungszuchtbuch existiert.
Das Tierzuchtgesetz schreibt vor TierZG §3 Absatz (1)
Eine Zuchtorganisation wird von der zuständigen Behörde anerkannt, wenn im Hinblick auf die Züchtung der in Anlage 1 Spalte 1 genannten Tiere die Anforderungen der in Anlage 1 Spalte 2 genannten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft erfüllt sind.
Anlage 1 verweist für Pferde auf die Richtlinie der EU 92/353
Diese Verordnung schreibt vor, dass ein Filialzuchtbuch sich nach den Grundsätzen des Ursprungszuchtbuches zu richten hat.
_________________ "Eine Nation, die ihre Vergangenheit nicht kennt, hat keine Zukunft" Winston Churchill
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